1. Anbieter, Geltung und Unternehmereigenschaft
Diese Projektbedingungen gelten für Verträge zwischen Fabrice Mack Hernandez, Hohlenmatten 6, 79379 Müllheim, handelnd unter den Geschäftsbezeichnungen neuehotelwebsite.de und Mack Hernandez AI Hospitality Consulting („Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Hotels, Restaurants und andere gastgewerbliche Betriebe. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot haben Vorrang vor diesen Projektbedingungen.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Das Absenden der Projektanfrage auf der Website stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder den einvernehmlichen Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.
Leistungsumfang, Vergütung, Projektbeginn, Meilensteine, Zahlungen und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Leistungsumfang und Projektgrundlage
Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot bezeichneten Leistungen. Je nach Beauftragung können hierzu Strategie, Positionierung, Informationsarchitektur, Gestaltung, Texte, technische Entwicklung, Migration, Suchmaschinenoptimierung, strukturierte Daten, Schnittstellen, Foto- und Videoproduktion, Schulung sowie laufende Betreuung gehören.
Öffentliche Aussagen und Beispiele auf der Website beschreiben das grundsätzliche Arbeitsmodell, ersetzen aber nicht die Leistungsbeschreibung des individuellen Angebots. Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Buchungszahlen, Umsätze, Rankings oder Empfehlungen durch Suchmaschinen und KI-Systeme werden nicht geschuldet.
4. Vier-Wochen-Ablauf und Termine
Eine Umsetzung innerhalb von vier Wochen ist ein Projektziel nach abgeschlossenem Technik-, System- und Umzugscheck. Der konkrete Zeitraum beginnt erst, wenn das Angebot angenommen, die erste Teilzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Projektvergütung eingegangen und alle für den Start erforderlichen Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner sowie Systementscheidungen vollständig vorhanden sind.
Die Frist verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber Informationen, Freigaben oder Zugänge verspätet liefert, zusätzliche Leistungen beauftragt, Drittanbieter nicht rechtzeitig mitwirken oder sich nicht erkennbare technische Altlasten zeigen. Mehrsprachigkeit, ein vollständiger Wechsel von PMS, Channelmanager, Booking Engine oder E-Mail-Infrastruktur können einen gesonderten Zeitplan erfordern.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige und vollständige Informationen, Zugänge, Bild- und Textmaterialien, Markenangaben, Preis- und Angebotsinformationen sowie einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bereit. Vereinbarte Entwürfe und Zwischenstände sind innerhalb der im Projektplan genannten Fristen zu prüfen und gebündelt freizugeben oder zu kommentieren.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen, sachlich richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Inhalte mit rechtlicher, steuerlicher oder fachlicher Bedeutung – insbesondere Preise, Pflichtangaben, Angebotsbedingungen und Datenschutzinformationen des Hotels – bleiben vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.
6. Domains, Hosting und Drittsysteme
Domains, Hosting, E-Mail, PMS, Channelmanager, Booking Engines, Restaurantreservierung, Zahlungsanbieter und sonstige Drittsysteme bleiben rechtlich und technisch eigenständige Leistungen der jeweiligen Anbieter. Auswahl und Integration erfolgen nach dem beauftragten Umfang.
Gebühren, Lizenzen und laufende Kosten von Drittanbietern trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Einschränkungen oder die Einstellung fremder Dienste, wird jedoch im vereinbarten Umfang bei Auswahl, Einrichtung und Fehleranalyse unterstützen.
Domain- und E-Mail-Umzüge werden getrennt geplant. DNS-Änderungen können technisch bedingte Übergangszeiten verursachen. Ein vollständiger unterbrechungsfreier Betrieb kann bei der Mitwirkung externer Anbieter nicht garantiert werden; zumutbare Sicherungs- und Rückfallmaßnahmen werden nach Projektumfang vorbereitet.
7. Entwürfe, Korrekturen und Zusatzleistungen
Die Anzahl der enthaltenen Konzept- und Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Rückmeldungen sollen je Runde gesammelt und widerspruchsfrei übermittelt werden. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Grundlagen, zusätzliche Seiten, Sprachen, Funktionen, Schnittstellen oder Produktionsleistungen sind Zusatzleistungen und können gesondert angeboten und berechnet werden.
Automatisch oder KI-gestützt erzeugte Vorschläge werden vor Veröffentlichung redaktionell eingeordnet. Die finale Freigabe sachlicher Aussagen, Angebote, Preise und rechtlich relevanter Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber.
8. Abnahme und Veröffentlichung
Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, wird sie nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist und teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Wird nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme. Die produktive Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
9. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Für Websiteprojekte wird die vereinbarte Projektvergütung in zwei Teilzahlungen fällig:
- 50 % vor Projektbeginn: Die erste Teilzahlung ist nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung zu leisten. Mit der inhaltlichen und technischen Umsetzung wird nach vollständigem Eingang dieser Teilzahlung begonnen.
- 50 % bei Projektabschluss: Die zweite Teilzahlung wird mit Fertigstellung der vereinbarten Leistungen und Bereitstellung des Projekts zur Abnahme fällig. Wird die Leistung abgenommen oder greifen die unter Ziffer 8 beschriebenen gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, ist die Schlussrechnung innerhalb der auf ihr angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Zusätzliche Leistungen, Drittanbietergebühren, Lizenzen, Reise- oder Produktionskosten werden entsprechend dem individuellen Angebot berechnet. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den zum Rechnungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und wird in Angebot und Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Auftragnehmer kann weitere Arbeiten nach vorheriger Ankündigung aussetzen, solange fällige Zahlungen oder notwendige Mitwirkungen ausstehen.
10. Foto-, Video- und Drohnenproduktion
Umfang, Termine, Nutzungszwecke, Reiseaufwand und Rechte einer Foto-, Video- oder Drohnenproduktion werden im Angebot festgelegt. Aufnahmen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter-, Licht- und Betriebsbedingungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Flugfreigaben, Grundstückszustimmungen und Persönlichkeitsrechte.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Hausgäste, Beschäftigte und sonstige erkennbare Personen nur mit wirksamer Rechtsgrundlage aufgenommen und veröffentlicht werden. Produktionsverschiebungen aufgrund von Wetter, behördlichen Vorgaben oder Sicherheitsrisiken gelten nicht als Pflichtverletzung.
11. Nutzungsrechte und Übergabe
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten und übertragbaren Projektergebnissen die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Dazu gehört grundsätzlich auch das Recht, die fertige Website durch eigene Beschäftigte oder beauftragte Dienstleister pflegen und technisch betreiben zu lassen.
Vorbestandene Werkzeuge, allgemeine Methoden, wiederverwendbare technische Module, Know-how, Open-Source-Software und Materialien Dritter bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern und unterliegen den einschlägigen Lizenzbedingungen. Rechte an Fotografien, Schriften, Stockmaterial, Software und sonstigen Drittinhalten richten sich zusätzlich nach dem Angebot und den jeweiligen Lizenzen.
Der Auftragnehmer darf das öffentlich veröffentlichte Projekt als Referenz zeigen und verlinken, sofern der Auftraggeber dem vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
12. Übergabe, Wartung und Retainer
Nach Projektabschluss werden die vereinbarten Zugänge, Dateien, Dokumentationen und Einweisungen übergeben. Eine laufende Wartung, Sicherheitsüberwachung, Inhaltspflege, Suchmaschinenbetreuung oder strategische Begleitung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
Laufende Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Retainer-Angebot. Laufzeit, Leistungsbudget und Kündigungsfrist werden dort festgelegt. Ohne laufende Beauftragung liegt der Betrieb der übergebenen Website ab Übergabe beim Auftraggeber.
13. Mängel und Nacherfüllung
Der Auftraggeber meldet erkennbare Mängel nachvollziehbar und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil sich Darstellungen zwischen Browsern oder Endgeräten geringfügig unterscheiden, ein Drittsystem geändert wird oder ein ohne Zustimmung veränderter Bestandteil nicht mehr funktioniert.
Für vereinbarte Performanceziele gelten die im Angebot definierten Testbedingungen. Messergebnisse können durch Hosting, Endgerät, Netzwerk, Inhalte und nachträglich eingebundene Drittanbieter beeinflusst werden.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten eingesetzter Erfüllungsgehilfen.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen, soweit rechtlich erforderlich.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.